Bedrohung ist ein Gefährdungsdelikt, mit dem das Begehen eines Verbrechens gegen eine Person oder einem der Person Nahestehenden angedroht wird. Die Bedrohung ist ein Straftatbestand, der im deutschen Strafgesetzbuch in § 241 StGB geregelt ist. Häufig genannte Begriffsbezeichnungen sind auch Androhung, häusliche Gewalt, Drohung, Gewaltandrohung.
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