Unterschlagung ist das allgemeinste Zueignungsdelikt im deutschen Strafgesetzbuch. Nach § 246 Absatz 1 StGB macht sich strafbar, wer sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet und ist gem. § 12 Abs. 2 StGB ein Vergehen. Die Unterschlagung setzt als Eigentumsdelikt – im Unterschied etwa zum Betrug (§ 263 StGB) oder zur Erpressung (§ 253 StGB) – keinen Vermögensschaden voraus.
Mehr zum Thema: http://www.dw.com/de/unterschlagung-von-eu-geld-in-ungarn/av-42839532
Professionell Problem Solving und Troubleshooting international
Detektei und Wirtschaftsdetektei ManagerSOS – Detektiv international – wir ermitteln national und international . Privatermittlungen und Wirtschaftsermittlungen durch erfahrene Detektive, Privatdetektive und Wirtschaftsdetektive weltweit. Netzwerkpartner u. a.wie www.themr.black oder www.mrq-berlin.de – Hotline: +49 (0) 700 / 977 977 77 (0,12 €/min. TZ| 0,06 €/min. NZ) Bereitschaftsdienst: +49(0)151/227 396 01 (Normale Handykosten) Diensthabender für dringende Fälle: Leiter Flug.- und Einsatzbereitschaft direkt: 0049 (0) 175 4531436. Kostenloser Rückrufservice. Hinweise: Ortsangaben weisen nicht auf Büros, sondern nur auf mögliche Einsatzorte hin!!
E-Mail: hilfe@detektiv.international.de
www.detektiv-international.de
Leave A Comment